Kompetenznetz Vitale Orte 2020

Werkzeugkasten

Instrumente der Bodenordnung zur Revitalisierung von Ortskernen

Was tun, wenn der Ortskern besser gestaltet werden könnte, dem aber die vorhandenen Grundstücksgrenzen im Wege stehen?
Diese Frage kann sich z. B. stellen, wenn ein leer stehendes Haus im Ortskern beseitigt werden soll. Ist die Grundstücksfläche nach einem Abriss für einen Neubau an dieser Stelle geeignet oder ist ein Neubau nur möglich, wenn ein Teil des benachbarten Grundstücks mit genutzt werden kann? Könnte auf einem Teil der Abrissfläche eine Grünanlage oder ein Spielplatz geschaffen werden und der andere Teil den benachbarten Hof abrunden?

Die Instrumente der Bodenordnung - wie die Flurbereinigung und die Baulandumlegung - ermöglichen es, einzelne Baugrundstücke kostengünstig neu zuzuschneiden und baurechtswidrige Zustände zu beseitigen. So können ungünstige Grundstückszuschnitte beseitigt, ökologisch vertretbare Nachverdichtungen ermöglicht und Erschließungsprobleme gelöst werden.

Flurneuordnung in Hessen

Mit Hilfe von Flurbereinigungsverfahren kann der Grundbesitz außerhalb und innerhalb der bebauten Ortslagen in ländlichen Siedlungen neu geordnet werden. Außerdem ist es möglich, Maßnahmen der Dorferneuerung zu realisieren. Mit einer Dorfflurbereinigung oder Ortsregulierung können Flächen für Verkehrs- und Grünanlagen, für die Arrondierung und Erweiterung von Hofstellen und für Verbesserung der rückwärtigen Erschließung bereitgestellt werden. Es können günstigere Grundstücksformen für die Durchführung von baulichen Maßnahmen, die Sicherung einer ortsgerechten Bebauung, die Aktivierung von Bauland und die Schließung von Baulücken geschaffen werden. Auf den Grundstücken lastende Rechte können entflochten oder entbehrlich gemacht und baurechtswidrige Verhältnisse beseitigt werden. Grunderwerbssteuer und Grundbuchbereinigungskosten fallen nicht an.
Flurbereinigungsverfahren werden von den Flurbereinigungsbehörden angeordnet.

Für die Flurneuordnung ist in Hessen die Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation (HVBG) zuständig. Auf der Website der HVBG und den dortigen downloads finden Sie weitere Informationen über die Flurneuordnung.

Die zuständigen Ämter für Bodenmanagement finden Sie hier.

Baulandumlegung

Das Baugesetzbuch ermöglicht es den Gemeinden, zur Erschließung oder Neugestaltung von Gebieten bebaute und unbebaute Grundstücke durch Umlegung oder vereinfachte Umlegung in der Weise neu zu ordnen, dass nach Lage, Form und Größe zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen. Die Umlegung kann sowohl im Geltungsbereich eines Bebauungsplans oder auch innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils durchgeführt werden. Innerhalb bebauter Ortslagen können Umlegungsverfahren genutzt werden, um Bauland zu mobilisieren, ungünstige Grundstückszuschnitte zu beseitigen, eine ökologisch vertretbare Nachverdichtung zu ermöglichen und Erschließungsprobleme zu lösen. Grunderwerbssteuer und Grundbuchbereinigungskosten fallen nicht an.
Die Gemeinde kann ihre Befugnis zur Durchführung der Umlegung auf die Flurbereinigungsbehörde oder eine andere geeignete Behörde für das Gemeindegebiet oder Teile des Gemeindegebiets übertragen.

>> weitere Hinweise zur Baulandumlegung

Die zuständigen Ämter für Bodenmanagement finden Sie hier.

 

 
 
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