Rechtliche Vorgaben sind für die konkrete Beschaffungspraxis der öffentlichen Hand unerlässlich. Komplexe Sach- und Rechtsfragen können nicht von der Beschaffungspraxis beantwortet werden. Diese sind auf normativer Ebene einer Klärung zuzuführen. Klare Reglungen bieten am ehesten die Gewähr für die rechtskonforme Durchführung von Vergabeverfahren. Es werden insbesondere jeweils Vorschläge zu den Themen ökologische, soziale und ökonomische Nachhaltigkeit und zu entsprechenden Kontrollmechanismen unterbreitet. Mögliche Regelungsinhalte sind im Konzept beschrieben.
Durch das Teilprojekt sollen erste normative Regelungsvorschläge bis zum 31.03.2011 erarbeitet und bis zu deren Inkrafttreten durch das federführendem Ressort weiterbegleitet werden.
