Um den Eigenanspruch des Landes Hessen nach Innen und Außen zu dokumentieren und kommunizieren, ist ein Leitbild von maßgeblicher Bedeutung. Auch wenn rechtlich verbindliche Pflichten hierdurch nicht konstituiert werden, ist ein Leitbild mehr als ein unverbindlicher Programmsatz. Es stärkt die Motivation aller Beteiligten und entfaltet Ausstrahlungswirkungen auf das gesamte Beschaffungswesen. Potentiellen Lieferanten und Vertragspartnern wird die Ausrichtung an der Nachhaltigkeit verdeutlicht. Mittelbar können hierdurch Produktangebote und -entwicklungen initiiert und gefördert werden. Aufgabe wird es sein, ein Leitbild auszuarbeiten, das die grundsätzliche Position des Landes Hessen in Bezug auf die eigene Bedarfsdeckung klarstellt und zugleich zum Ausdruck bringt, dass das Land darauf hinwirken wird, dass sich alle anderen Akteure dieser Zielsetzung anschließen werden. Durch das Leitbild soll das Land Hessen seiner Vorbildfunktion und seiner Verantwortung als Marktteilnehmer mit großem Einkaufsvolumen gerecht werden und Impulse setzen.
Das Leitbild wurde bis zum 31.12.2010 konzeptionell erarbeitet und vom hessischen Kabinett am 07.02.2011 verabschiedet. Die öffentliche Vorstellung erfolgte auf dem 1. Beschaffungskongress des Projekts am 26.10.2011 in Frankfurt durch den Staatssekretär Horst Westerfeld.
